Heute: 3.000 Euro von der Telekom, Redaktion während des Studiums, Redaktion nach dem Studium und ein hipper Aufenthalt in Baden-Württemberg.
Stipendium #1: 3.000 Euro für den besten Bildungsartikel Deines Lebens
Der Nachwuchspreis Bildungsjournalismus der Deutsche Telekom Stiftung richtet sich an Volontäre und Medienschaffende in Ausbildung. Es sind alle Medienformen (Print, Online, TV, Radio) erlaubt und keine Altersbegrenzung vorgegeben. Weitere thematische Einschränkungen neben dem Oberthema „Bildung“ gibt es nicht. Das Exposé für den mit 3.000 Euro dotierten Preis kann bis 15. Juni 2015 eingereicht werden.
Job: Was mit Internet und Tageszeitung
Noch im Studium, aber Bock auf Online-Redaktion? Die Freie Presse Chemnitz sucht derzeit studentische Mitarbeiter (w/m) Online-Redaktion. Neben der Arbeit im Content Management System an Artikeln und Nachrichten gehört auch die Betreuung der Social Media-Kanäle zum Aufgabenfeld. Wenn mit Deinen Texten auch 820.000 monatliche Nutzer erreichen willst, kannst Du Dich ab sofort bewerben.
Praxischeck: Ein Volontariat in Dresden
(Fast) fertig mit dem Studium? Jetzt willst Du es aber wissen? Dann bewerbe Dich für ein Volontariat bei der renommierten Boulevard-Zeitung „Dresdner Morgenpost“ und bei „MOPO24“. Es winkt eine „fachliche Betreuung durch professionelle Journalisten“ und eine „intensive Ausbildung im Bereich Print- und Digitalmedien“. Die Bewerbungen sind ab sofort möglich, die Unterlagen findet ihr hier als PDF.
Stipendium #2: Onliner in residence
Das Stipendium der Akademie „Schloss Solitude“ in Stuttgart richtet sich nach eigenen Aussagen an „Digital Journalists, Web Developer und Web Designer“. Zwei bis vier Stipendiaten können für 24 Monate auf dem Anwesen leben und sich mit internationalen Newcomern aus Architektur, der Darstellenden und Bildenden Künste, Musik und Literatur austauschen und gemeinsam mit ihnen den Blog der Akademie sowie eigene journalistische Projekte gestalten. Das Stipendium wird 1.150 Euro dotiert und freie Logis bei Residenzpflicht gewährt. An einer Hochschule eingeschriebene Medienmacher sind leider ausgeschlossen.
Bild: mrhayata (flickr). Bearbeitung: Marcus Jänecke. Lizenz von Bild und Bearbeitung unter CC BY-SA 2.0.